Liebes Beratungsteam,
beim Durchsuchen des Forums bin ich auf folgende Aussage gestoßen: "Die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule muss spätestens zusammen mit dem Nachweis des abgeschlossenen Erststudiums nachgereicht werden, d.h. spätestens bis zum 31.03.2016." Ich möchte nun ...