Hallo,
ich habe meine Bachelorarbeit (fristgerecht) am 31.3.20 eingereicht, bin mir aber unsicher ob ich meine Exmatrikulation beantragen soll/muss. Ist es notwendig während der Bewertungszeit immatrikuliert zu sein? Was passiert im Falle eines Nichtbestehens?
Mit besten Grüßen,
Janneke