Hallo,
ich habe am 31.03.20 meine Masterarbeit abgegeben. Die einzige Prüfungsleistung, die jetzt noch offen ist, ist das Pflichtpraktikum, wozu man einen Praktikumsbericht abgeben muss. Ich kann mir meine Werkstudentenstelle als Praktikum anrechnen lassen, die am 01.09.19 begann. Die ...