Guten Tag Herr Walter,
Vielen Dank für die Informationen inkl. Verlinkungen.
Also ist die Bescheinigung der Sporttauglickeit auf drei Monate beschränkt aber für den Nachweis der schwimm- und Rettungsfähigkeit liegt keine zeitliche Begrenzung vor.
Ich wünsche noch einen schönen Tag.
Richard Nölling