Hallo Kübra, 1, Nein, die Bewerbungsfrist ändert sich durch die Art der Hochschulzugangsberechtigung nicht. 2, Es handelt sich sowohl um einen Studiengangwechsel als auch um eine neue Bewerbung. Ich gehe davon aus, dass Sie den Masterstudiengang nicht abschließen möchten. 3, Eine Bewerbung in ein hö...