Hallo lumaZ,
der von Ihnen genannte Grund entspricht nicht den Kriterien, um ein Urlaubssemester zu beantragen.
Auch muss hier ein Auslandssemester studienbezogen sein, welches bei einem (weltwärts-Dienst) nicht der Fall ist.
Beim Zivildienst handelte es sich um einen Ersatzdienst, den anerkannte ...