Hallo Jennifer, laut Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften stehen den Studierenden im Verlauf des Studiums drei Prüfungsversuche der absolvierenden Modulprüfungen zur Verfügung. siehe auch unter § 10 in https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/...