Hallo NCN, ja, wenn Sie das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht haben, können Sie dieses bis spätestens zum Ablauf des 1. Fachsemesters (31.03.) nachreichen. Bei der Immatrikulation selber legen Sie bitte einen Ausdruck Ihres Leistungskonto bei. Die Check...