Lieber Herr Engels, Punkt 8A des Immatrikulationsantrags besagt nicht, dass Sie ein Abschlusszeugnis einreichen müssen, Sie sollen dort nur Informationen bezüglich Ihres Abschlusses angeben. Die Frage, ob Ihr Zeugnis vorliegt, soll nur verdeutlichen, dass Sie in dem Abschnitt nur dann "Ja"...