Hallo aylin_eldmr, Wenn Sie Spanisch als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt haben und dies aus dem Abiturzeugnis hervorgeht, reicht das als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse aus. In dem Fall gilt die beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses, die Sie zur Immatrikulation einreichen, auch als ...