Hallo Sare, welche Unterlagen für die Vergleichbarkeitsprüfung benötigt werden, finden Sie im folgenden Dokument aufgeführt: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studiengaenge/psychologie.pdf Da Ihre Bewerbung jedoch schon in einem vorigen Verfahren abgelehnt wurde, wäre es sicherlich empfehlenswert, s...
Lieber Jens, wenn Sie einen Zulassungsbescheid für den neuen Studiengang an der Uni Hamburg erhalten, müssen Sie diesen auch explizit annehmen, indem Sie den Immatrikulationsantrag, den Sie mit dem Zulassungsbescheid erhalten, mit allen anderen Unterlagen einreichen. Sie werden dann in den neuen Stu...
Liebe Pauline, die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt erst nach erfolgreicher Immatrikulation. Hierfür wenden Sie sich an das Studienbüro Rechtswissenschaft. Sollten Ihre bereits erworbenen Studienleistungen für das Hauptstudium vergleichbar sein, werden diese auch anerkannt. Ihre Frage in Be...
Hallo Blandaetanks, wenn Sie Ihr Studium bis Bewerbungsfristende noch nicht abgeschlossen haben, bewerben Sie sich mit der Durchschnittsnote Ihres aktuellen ToRs. Detaillierte Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie im folgenden Dokument: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studieng...
wenn Sie sich im Rahmen der Online-Bewerbung für einen Nebenfachwechsel bewerben und einen Sonderantrag stellen, müssen Sie bis Bewerbungsfristende erneut alle Unterlagen einreichen.
Hallo PeterLastwagen, nein, eine Bearbeitung Ihrer Bewerbung ist mit diesem Status nicht mehr möglich. Wir können Ihre Bewerbung aber wieder öffnen. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular für personenbezogene Daten unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/info-beratung-online/kontaktfo...
ich habe Ihre Bewerbung nun wieder geöffnet, so dass Sie diese nun bearbeiten können. Denken Sie bitte daran, Ihre Bewerbung erneut abzusenden, damit diese am Zulassungsverfahren teilnimmt.