Lieber Herr Niemann, Studienbewerber, die an einer anderen Hochschule nach dem 15.07.2013 erfolgreich an einer Eignungsfeststellung teilgenommen haben, sind von der Eignungsfeststellung an der Universität Hamburg befreit. In diesem Falle reichen Sie bitte die amtlich beglaubigte Kopie der Bescheinig...