Studienwechsel

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Moinwasgeht
Beiträge: 2
Registriert: Mo 15. Aug 2022, 21:05

Bearbeitet Studienwechsel

Beitrag von Moinwasgeht »

Hallo,
Ich habe zuvor an einer anderen Universität studiert und mich heute exmatrikuliert. Nachdem ich meinen Exmatrikulationsbescheid erhalten habe, habe ich direkt mein Angebot für den Studiengang hier an der Uni Hamburg angenommen. Nun ist mir aber aufgefallen, dass meine Exmatrikulation erst ab dem 18.08. gültig ist, obwohl ich angegeben habe, dass ich zum 15.08. exmatrikuliert sein möchte. Als ich mich also gerade online einschreiben wollte, wusste ich nicht genau, ob ich das schon darf oder ob meine Immatrikulation dadurch eventuell gefährdet sein könnte. Es gibt ja die Frage, ob man an einer anderen Universität eingeschrieben wäre, es schien mir aber als ginge es dabei um ein Doppelstudium und nicht um einen Studienwechsel.
Muss man die Exmatrikulationsbescheinigung überhaupt hochladen? In der Checkliste war sie nicht aufgelistet.

Ich hätte auch noch eine zweite Frage :roll: Was muss ich der Krankenkasse genau mitteilen? Ich möchte nichts falsch machen, deswegen wollte ich nochmal nach einer kleinen Schritt für Schritt Einleitung fragen.

Ich habe leider nur bis zum 22.08. Zeit um meine Immatrikulation abzuschließen, dauert das online Verfahren länger, oder ist alles in trockenen Tüchern, nachdem man auf Abschicken klickt? :?

Schonmal vielen Dank im Voraus
LG
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Studienwechsel

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen Moinwasgeht,

wir benötigen die Exmatrikulationsbescheinigung nicht von Ihnen - demnach ist es egal, was auf dieser steht. Immatrikulieren Sie sich bei uns - ein Doppelstudium liegt nicht vor, ebenso wenig eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge.

In trockenen Tüchern ist durch Abschicken Ihres Immatrikulationsantrages übrigens noch nichts. Sie haben dann lediglich den Antrag abgeschickt, den meine Kolleg:innen prüfen werden. Wenn Sie alle Unterlagen vollständig (!) mitgeschickt haben, die in der Checkliste genannt werden, haben Sie allerdings nichts zu befürchten. Nur bei einer unvollständigen Bewerbung verlieren Sie den Anspruch auf den Studienplatz.

Über den Ablauf nach der Einschreibung können Sie sich hier informieren: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -imma.html

Um den Nachweis der Krankenversicherung können Sie sich in Ruhe nach der Immatrikulationsfrist kümmern. Am besten Sie rufen Ihre Krankenkasse an (vielleicht haben diese aber auch ein Online-Formular für Ihr Anliegen) und bitten diese uns eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus zu schicken. Das wars. Mehr müssen Sie in Hinblick auf die Krankenversicherung nicht machen.

Erhalten wir die Meldung und sind alle Ihre Unterlagen zur Immatrikulation vollständig und zahlen Sie dann auch noch den Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/23 werden Sie von uns endgültig immatrikuliert.

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Moinwasgeht
Beiträge: 2
Registriert: Mo 15. Aug 2022, 21:05

Re: Studienwechsel

Beitrag von Moinwasgeht »

Danke für die schnelle Antwort! Muss der Semesterbeitrag in der 7-Tage Frist überwiesen werden? Für meinen Studiengang scheint nur die Hochschulberechtigung als Dokument relevant zu sein (Sozialökonomie).

Ich werde mich dann direkt Mal Online einschreiben :D
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Studienwechsel

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Moinwasgeht,

nein, den Semesterbeitrag können Sie noch gar nicht in der Immatrikulationsfrist zahlen - dafür benötigen Sie eine Matrikelnummer, die Sie erst erhalten, wenn Sie von uns vorläufig immatrikuliert wurden (siehe Informationen zum Ablauf nach der Einschreibung).

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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