Hallo zusammen,
ich überlege, mich für den Master HRM zu bewerben. Dazu habe ich 2 Fragen:
1. Bis zum Zeitpunkt des Studienbeginns werde ich 2 Jahre und 3 Monate Vollzeit Praxiserfahrung im Personal nachweisen können. Ist es möglich, diese Zeit für das Pflichtpraktikum anrechnen zu lassen?
2. Benötigen Sie ein beglaubigtes Bachelor Zeugnis oder reicht das einfache?
Ich freue mich über Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Erika Werle