Master HRM

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ErikaWerle
Beiträge: 2
Registriert: Mo 23. Sep 2019, 08:14

Bearbeitet Master HRM

Beitrag von ErikaWerle »

Hallo zusammen,

ich überlege, mich für den Master HRM zu bewerben. Dazu habe ich 2 Fragen:

1. Bis zum Zeitpunkt des Studienbeginns werde ich 2 Jahre und 3 Monate Vollzeit Praxiserfahrung im Personal nachweisen können. Ist es möglich, diese Zeit für das Pflichtpraktikum anrechnen zu lassen?

2. Benötigen Sie ein beglaubigtes Bachelor Zeugnis oder reicht das einfache?

Ich freue mich über Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen
Erika Werle
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Studienbüro Sozialökonomie – Studienkoordination HRM
Beiträge: 9
Registriert: Di 28. Mai 2019, 14:51

Re: Master HRM

Beitrag von Studienbüro Sozialökonomie – Studienkoordination HRM »

Liebe Erika Werle,

eine formale Zulassungsvoraussetzung für den M.A. Human Resource Management/Personalpolitk ist eine einschlägige Berufserfahrung, also im Aufgabenbereich des Human Resource Management, im Umfang von mindestens 6 Monaten Vollzeit. Hierfür kann Ihre bisherige Berufserfahrung berücksichtigt werden.

Für das im Studium integrierte Pflichtpraktikum gilt, dass es während des Studiums zu absolvieren ist. Dafür kann eine Berufstätigkeit vor Studienbeginn nicht angerechnet werden.

Für Ihre Bewerbung reichen Sie bitte Ihr Abschlusszeugnis / ein Transcript of Records als unbeglaubigte Kopie ein.

Mit besten Grüßen
Studienkoordination M.A. Human Resource Management/Personalpolitik
Studienbüro Sozialökonomie
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