Masters Bewerbung für Chemie

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veralized
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Registriert: Mi 31. Jul 2019, 10:56

Bearbeitet Masters Bewerbung für Chemie

Beitrag von veralized »

Hallo,
Ich habe verstanden, dass ich für die Bewerbung zum Master in Chemie den Ausdruck meines Online-Formulars sowie mein Bachelor-Zertifikat, das Transcript of Records und mein Abitur-Zertifikat einreichen muss. Muss ich auch ein Zertifikat zum Nachweis der deutschen Sprache einreichen? Ich habe meine TELC B1-Prüfung im Dezember 2019 abgelegt und das Zertifikat ist leider erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist (Ende Januar) erhältlich. Ist es möglich, den Nachweis der deutschen Sprache zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen? und ist es in Ordnung, wenn der Ausdruck meines Online-Bewerbungsformulars in englischer Sprache ist?

Vera Osarenkhoe
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
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Re: Masters Bewerbung für Chemie

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Frau Osarenkhoe,

in dem Merkblatt zur Bewerbung für den Studiengang M.Sc. Chemie findet sich der folgende Hinweis bezüglich der Fristen für den Nachweis der Deutschkenntnisse:
Dieses Deutschzertifikat ist spätestens bis zum 01.11. eines Jahres für das Wintersemester,
30.04. eines Jahres für das Sommersemester einzureichen. Eine Übersicht aller von der
Universität Hamburg anerkannten Deutschzertifikate finden Sie unter www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse.
(siehe Seite 2 - https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... chemie.pdf)
Sie haben also bis zum 30.04.2020 Zeit den Deutschnachweis nachzureichen. In Ihrem Fall können Sie den Deutschnachweis ja wahrscheinlich schon zur Immatrikulation einreichen, da Sie ihn ohnehin Ende Januar erhalten.

Ergänzung:
Bitte beachten Sie auch meinen neueren Beitrag weiter unten zum Thema "telc-Sprachzertifikate".


Ein Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars in englischer Sprache ist unproblematisch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Masters Bewerbung für Chemie

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Frau Osarenkhoe,

eine Ergänzung noch zu dem von Ihnen erwähnten Zertifikat. Wie Sie der Liste der anerkannten Deutschnachweise entnehmen können, werden nur die telc-Sprachzertifikate „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder „telc Deutsch C1“ oder „telc Deutsch C2“ anerkannt.

Sie erwähnen in Ihrer Anfrage bezüglich des Datums, dass Sie die "TELC B1-Prüfung" absolviert und das entsprechende Zertifikat erlangt haben. Dieses wäre allerdings nicht ausreichend, um den geforderten Nachweis der Deutschkenntnisse zu erbringen. Es wird hierfür mindestens das Level C1 benötigt.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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