Studium nach Berufsausbildung

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Merle Philine
Beiträge: 1
Registriert: Do 30. Jan 2020, 11:53

Bearbeitet Studium nach Berufsausbildung

Beitrag von Merle Philine »

Hallo zusammen,

ich habe 2016 mein Abi gemacht und dieses Jahr meine Berufsausbildung zur Kauffrau für Büromanagement erfolgreich abgeschlossen.

Ich möchte mich gerne für dieses Wintersemester auf den Studiengang "Deutsche Sprache und Literatur" bewerben und dabei würde mich interessieren, inwiefern die Ausbildung (2,5 Jahre) an mein Abi (Schnitt von 2,9) angerechnet wird?

Ich konnte der Website leider keine spezifischen Infos über den NC in dem Studiengang entnehmen.

Viele Grüße
Merle
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Campus-Center - Oksana Maryskevych
Beiträge: 256
Registriert: Mo 14. Okt 2019, 12:01

Re: Studium nach Berufsausbildung

Beitrag von Campus-Center - Oksana Maryskevych »

Liebe Merle,

meinen Sie mit "anrechnen" eine eventuelle Verbesserung der Bewerbungschancen durch einen solchen Abschluss? In diesem Fall ist die Antwort nein. Eine abgeschlossene Berufsausbildung verbessert die Chancen bei einer Bewerbung an der Uni Hamburg nicht. Bei der Auswahl der Bewerber/innen in der EU-Quote werden lediglich die Note der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. des Abiturs) und bis zum Bewerbungszeitpunkt gesammelte Wartezeit berücksichtigt. Eine detaillierte Erklärung zu den NC- und Wartezeit-Werten und weitere Hinweise zum Zulassungsverfahren an der Universität Hamburg finden Sie auf folgender Webseite https://www.uni-hamburg.de/nc. Die Wartezeit- bzw. NC-Werte der letzten Verfahren sind hier aufgelistet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf. Bei einer Bewerbung für den Bachelorstudiengang "Deutsche Sprache und Literatur" waren im Wintersemester 2019/20 mindestens 2 Wartesemester oder die HZB-Note von mindestens 2,9 erforderlich, um zugelassen zu werden. Wie hoch die NC-Werte im Wintersemester 2020/21 sein werden, lässt es sich im Voraus nicht sagen.

Wenn Sie sich über den Hochschulzugang mit abgeschlossener Ausbildung informieren wollten, finden Sie unsere Informationen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html. Ihre Erstausbildung zur Kauffrau für Büromanagement erfüllt noch nicht die Voraussetzungen einer Fortbildungsprüfung zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung. Sollten Sie planen aufbauend auf ihre Berufsausbildung eine entsprechende Fortbildungsprüfung abzuschließen, könnte es sein, dass Sie dadurch eine zusätzliche Berechtigung zum Studium in grundständigen Studiengängen erwerben. In diesem Fall melden Sie sich bitte noch einmal bei uns und teilen uns nähere Details zum geplanten Fortbildungsabschluss mit.

Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
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