Zulassungsberechtigung für Lehramt berufliche Schulen

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Chara
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Registriert: Mo 25. Mai 2020, 10:40

Bearbeitet Zulassungsberechtigung für Lehramt berufliche Schulen

Beitrag von Chara »

Hallo liebes Forum Team,

ich habe bereits an der Uni Hamburg einen Bachelor im Sudienfach Sozialökonomie erfolgreich abgeschlossen und interessiere mich nun für die Lehramtstätigkeit. Hierzu habe ich Fragen zur Bewerbung. Meine Recherche hat ergeben, dass ich für eine Bewerbung um einen Masterplatz im Bereich Lehramt für berufliche Schulen die notwendigen Zulassungsvorraussetzungen nicht erfülle. Gibt es Möglichkeiten durch eine Nebenhörerschaft oder ähnliches, fehlende CP in den Bereichen Erziehungswissenschaften und Nebenfach nachzuholen oder kommt lediglich die Bewerbung um ein Zweitstudium in Frage? Falls letzteres der Fall sein sollte, habe ich dann die Möglichkeit in ein höheres Fachsemester einzusteigen bzw. absolvierte Leistungen anzurechnen? Wie erfolgt die Bewerbung? Ist hierfür ein Motivationsschreiben mit Begründung zur Aufnahme eines Zweitstudiums notwendig?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Liebe Grüße
Clara
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zulassungsberechtigung für Lehramt berufliche Schulen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Clara,

wie Sie durch Ihre Recherchen bereits wissen, ist an der Universität Hamburg eine Zugangsvoraussetzung für ein Master of Education-Lehramtsstudium ein für das Lehramt qualifizierender Bachelorabschluss, der den Vorgaben der Kultusministerkonferenz für lehrerbildende Studiengänge entspricht. Ausführliche Informationen zu Zugangsvoraussetzung und den nötigen Schritten im Bewerbungsprozess finden Sie auf folgender Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.

Die einzige Möglichkeit, einen Lehramts-Masterstudiengang an der Universität Hamburg zu studieren, wäre für Sie also der Abschluss eines passenden Lehramts-Bachelorstudiengangs.
Sie können sich allerdings zum Wintersemester 2020/21 nur ins erste Fachsemester des Bachelorstudiengangs Lehramt an berufsbildenden Schulen bewerben, da für diesen Studiengang keine Studienplätze fürs höhere Fachsemester zum Wintersemester 2020/21 angeboten werden.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für diesen Studiengang angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen zu erbringen sind.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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