Gültigkeit der Studiengangberatung

Antworten
Blaufußtölpel
Beiträge: 1
Registriert: Mi 7. Okt 2020, 09:13

Bearbeitet Gültigkeit der Studiengangberatung

Beitrag von Blaufußtölpel »

Moin!

Für meine Bewerbung benötige ich aufgrund meines Abschlusses (staatl. geprüfter Erzieher) für meine Fächerwahl eine Studiengangberatung. Den entsprechenden Anmeldungslink etc. habe ich bereits gefunden. Hier im Forum habe ich gelesen, dass die Beratung innerhalb der Bewerbungsphase erfolgen muss.
Aber muss ich die Beratung noch einmal wiederholen, wenn ich vorab aus Studieninteresse an einer teilnehme? Explizit: ich würde mich u.a. gerne für den B.Sc. Physik informieren und daher gerne beim nächsten verfügbaren Termin teilnehmen (den Link dazu kenne ich auch). Da Physik auch zum SoSe angeboten wird, wäre die Beratung bei Bewerbung/ Immatrikulation mehrere Monate alt.
Ebenso interessieren mich weitere Fächer, die allerdings erst zum WiSe 2021/22 starten würden. Zu diesen würde ich mich aber gern auch jetzt schon informieren. Besteht die Möglichkeit sich die bereits geleistete Beratung anrechnen zu lassen?
Weitere Frage: Sollte ich mich im SoSe für Physik entscheiden, dann aber im WiSe einen Studiengangwechsel (ebenso ein naturwissenschaftliches Fach) vornehmen wollen (und diesbezüglich auch schon an einer Beratung teilgenommen haben), wäre dann eine weitere/ "neuere" Beratung(sbescheinigung) notwendig?

Vielen Dank für die Hilfe vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Gültigkeit der Studiengangberatung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Blaufußtölpel,

1) Die von Ihnen angesprochene Studienfachberatung kann auch vor der Bewerbungsphase stattgefunden haben. Sie müssen diese also nicht wiederholen, wenn Sie bereits jetzt an der Beratung teilnehmen. Bezüglich der Bescheinigung, dass Sie an der Beratung teilgenommen haben, müssten Sie dann bitte den/die Studienberater*in direkt ansprechen.

2) Wenn Sie sich dann für das Wintersemester für ein anderes naturwissenschaftliches Fach bewerben, müssen Sie nicht erneut an eine Beratung teilnehmen. Sie können also den gleichen Nachweis darüber, dass Sie an einer Studienfachberatung teilgenommen haben, einreichen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten