Lehramt Sekundarstufe 2

Antworten
David Riveiro
Beiträge: 1
Registriert: So 15. Nov 2020, 16:47

Bearbeitet Lehramt Sekundarstufe 2

Beitrag von David Riveiro »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich richte meine heutige Mail an Sie mit der Bitte um Information.
Im Sommer 2020 habe ich mein Studium „International Tourism“ hier auf Teneriffa an der Universität abgeschlossen. Meine Studienzeit hat ein Auslandsjahr Erasmus in Deutschland, (Wernigerode) beinhaltet.
Nun habe ich mich dazu entschlossen, ein weiteres Studium zu beginnen, und zwar Lehramt Sekundarstufe II, mit dem Hauptfach Spanisch

Ist das an Ihrer Universität möglich?

Kann die Gesamtstudienzeit verkürzt werden, weil ich bereits ein abgeschlossenes Universitätsstudium nachweisen kann?

Wann ist der nächstmögliche Termin um das Studium zu beginnen?

Wann kann ich mich frühestens anmelden?

Gibt es Aufnahmebedingungen, die ich erfüllen muss?

Ist es notwendig mein Abitur und meinen Universitätsabschluss in die deutsche Sprache zu übersetzen?

Das sind viele Fragen, sollte ich etwas Wichtiges vergessen haben, würde ich mich über weitere Information sehr freuen!

Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüssen,
David Carlos Riveiro Heyn
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Lehramt Sekundarstufe 2

Beitrag von Campus-Center - BK »

Lieber David,

eine Bewerbung für den Studiengang Lehramt der Sekundarstufe I und II ist nur zu einem Wintersemester möglich. Sie bewerben sich für diesen innerhalb der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli. Da Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erworben haben, müssen Sie diese über die Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V. vorab prüfen lassen. uni-assist stellt in einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) fest, ob Sie berechtigt sind ein Studium in Deutschland und für Ihren Wunschstudiengang aufzunehmen und rechnet gleichzeitig die Note in das deutsche Notensystem um. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung Die VPD reichen Sie zur Immatrikulation ein, anstatt Ihrer ausländischen HZB.

Unabhängig von der Staatsbürgerschaft, müssen Studienbewerber*innen mit einer ausländischen HZB im Rahmen der Immatrikulation ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Weitere Informationen zu den Deutschkenntnissen finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... kenntnisse

Informationen zur Bewerbung für internationale Studieninteressierte finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html

Informationen zum Aufbau des Studiengangs Lehramt der Sekundarstufe I und II finden Sie hier: https://www.zlh-hamburg.de/studium/lehr ... ml#7087829

Mit der Wahl des Unterrichtsfaches Spanisch müssen auch entsprechende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. siehe unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html Bildungsabschlüsse aus spanischsprachigen Ländern gelten ebenfalls als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse.

Bereits erworbene Studienleistungen können angerechnet werden, sofern diese Studienleistungen vergleichbar sind mit denen, die hier für den Zielstudiengang zu erbringen sind. Eine verbindliche Anerkennung wird jedoch erst nach erfolgreicher Immatrikulation in dem entsprechenden Studienbüro durchgeführt.

Die Zulassung erfolgt über die Note bzw. Wartezeit, die seit dem Erwerb der HZB vergangen ist (minus Studienzeiten an einer deutschen Hochschule).

Die NC-Werte für EU-Bewerber*innen aus den Wintersemester 20/21 finden Sie (zur Orientierung) hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... gaenge.pdf

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten