Doppelstudium bei kurzzeitiger Überschneidung der Studiengänge

Antworten
larnes
Beiträge: 2
Registriert: Sa 21. Nov 2020, 23:54

Bearbeitet Doppelstudium bei kurzzeitiger Überschneidung der Studiengänge

Beitrag von larnes »

Hallöchen,

ich hoffe, ich bin hier richtig.

Ich studiere derzeit Jura in Heidelberg im 7. Fachsemester. Würde gerne noch Medizin oder Zahnmedizin studieren. Nun hatte ich dieses Jahr durch den HamNat auch eine Zulassung ergattern können, mich jedoch dagegen entschieden, da ich schon so viel Zeit in das Jurastudium investiert hatte. Geplant ist nun im September 2021 am Ende des 8. Fachsemesters das schriftliche Examen und die Studienarbeit abzulegen, sodann im Dezember 2021 die mündliche Prüfung im Schwerpunkt und im Januar 2022 das mündliche Staatsexamen abzulegen.

Meine Frage wäre nun: die Uni Hamburg erlaubt ja offenbar ein Doppelstudium, soweit es sich um eine kurzzeitige Überschneidung handelt, ich das Jurastudium also bis zum Ende des ersten Semesters an der Uni Hamburg abgeschlossen habe. Demnach müsste es ja erlaubt sein, dass ich im September 2021 das Schriftliche Examen ablege, mich im Oktober 2021 an der Uni HH für (Zahn)Medizin einschreibe (*vorausgesetzt, ich erhalte wieder eine Zulassung), und mit Abschluss des mündlichen Examens im Januar 2022 dann das Jurastudium parallel abschließe. Oder gelten hier für medizinische Studiengänge seitens der Uni HH Ausnahmen, sodass das Vorhaben nicht möglich ist? Soweit ich das richtig verstehe, bin ich zum Zeitpunkt der Bewerbung dann ja auch kein Zweitstudienbewerber mangels abgeschlossenen Studienganges, richtig?

Falls relevant: Die Uni Heidelberg sollte das Vorhaben genehmigen, da ich zum Zeitpunkt der Aufnahme des Doppelstudiums keine Lehrveranstaltungen mehr hätte, insoweit das Doppelstudium abgesehen von den zwei mündlichen Prüfungen (Examen, Schwerpunkt, das ist aber denke ich vernachlässigbar) zeitlich ohne Einschränkung möglich ist.

Würde mich über eine Antwort riesig freuen!
Freundliche Grüße
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Doppelstudium bei kurzzeitiger Überschneidung der Studiengänge

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r larnes,

es sind zwei Dinge zu unterscheiden; nur um Missverständnis zu vermeiden.
  • Ein Doppelstudium ist das zeitlich unbefristete parallele Studium von zwei Studiengängen an deutschen Hochschulen. Wenn es sich bei dem zweiten Studiengang um einen Studiengang der Universität Hamburg handelt, dann ist ein Antrag auf Doppelstudium zur Bewerbung erforderlich (siehe www.uni-hamburg.de/doppelstudium).
  • Eine kurzzeitige Überschneidung ist kein Doppelstudium. Daher ist auch kein Antrag erforderlich. Eine kurzzeitige Überschneidung ermögliche die spätere Einreichung der Exmatrikulationsbescheinigung der ersten Hochschule an der Universität Hamburg. Die maximale Dauer der kurzzeitigen Überschneidung ist ein Semester. Studierende werden nur bedingt immatrikuliert und erhalten keine Online-Semesterbescheinigung ("Immatrikulationsbescheinigung") bis zur Nachreichung der Exmatrikulationsbescheinigung (siehe www.uni-hamburg.de/doppelstudium#10914608).
2) Ansonsten steht den von Ihnen geschilderten Vorhaben nichts im Wege. Solange Sie die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule innerhalb des 1. Fachsemester an der Universität Hamburg nachreichen, ist die parallele Immatrikulation in zwei Studiengänge möglich.
Bitte bedenken Sie, dass eine kurzzeitige Überschneidung nicht verlängert oder in ein Doppelstudium umgewandelt werden kann und dass Sie daher Ihr erstes Studium innerhalb des ersten Fachsemesters an der Universität Hamburg abschließen müssen.

3) Die Frage des Zweitstudiums betrifft die Regelungen des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge. Die einschlägigen Informationen hierzu auf www.hochschulstart.de entsprechen Ihren Annahmen:
Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben [...], sind Sie Zweitstudienbewerber*in.
[...]
Die Auswahlbestimmungen für Zweitstudienbewerber*innen gelten für Sie, wenn Sie mit Ablauf der für Sie geltenden Bewerbungsfrist ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben.
(siehe https://hochschulstart.de/fileadmin/med ... df#page=19)
Liebe Grüße
Thomas Walter
larnes
Beiträge: 2
Registriert: Sa 21. Nov 2020, 23:54

Re: Doppelstudium bei kurzzeitiger Überschneidung der Studiengänge

Beitrag von larnes »

Sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Zwei Rückfragen hätte ich noch:

1) Sollte ich das Examen nun nicht wie geplant im September 2021 antreten (Mir wäre auch die oben beschriebene Lösung wesentlich lieber, ich wollte allerdings immer Medizin studieren und kann nicht ausschließen, dass es mit dem Examen Coronabedingt 2021 nicht klappt, da ich hierfür u. a. noch ein Pflichtpraktikum finden und absolvieren muss), jedoch das Studium der (Zahn)Medizin an der Uni Hamburg ab Oktober 2021 aufnehmen wollen (dann mit dem Ziel, das 1. juristische Examen zu einem späteren Zeitpunkt während des Medizinstudiums doch als reguläres Parallelstudium in Hamburg zu beantragen und dann abzulegen oder das Examen nach dem Medizinstudium abzulegen), müsste ich dann durch den Abbruch des Jurastudiums irgendwas beachten? Speziell in Hinblick auf § 43 II S. 1 HmbHG. Gibt es eine maximale Anzahl an Studiengängen, die ich anfangen darf, oder eine maximale Studiendauer o. Ä.?

2) Für den Fall, dass es durch § 43 II S. 1 HmbHG Besonderheiten zu beachten gibt - sollte ich das Jurastudium wie geplant beenden (d. h. Schriftl. Examen 09/21, Studienbeginn an der Uni HH 10/21, Mündl. Examen 01/22), wäre es ja kein Studiengangswechsel i. S. d. 43 II S. 1 HmbHG, richtig? Oder gibt es hier eine Verwaltungspraxis, wonach ich doch hierunter fallen würde? Ausführungen in der Immatrikulationsordnung (§ 43 II S. 2 HmbHG) habe ich hierzu leider nicht finden können.

Würde mich riesig über eine Antwort freuen!
Liebe Grüße
Antworten