Hallo,
mein Name ist Teodor Stefanov und ich interessiere mich für den Studiengang Jura(Staatsexamen) an der Universität Hamburg.
Ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen zum Thema Bewerbung und Zulassung.
Derzeit bin ich in der 12. Klasse und werde im Juni 2021 meinen Abschluss machen. Die deutsche Staatsangehörigkeit habe ich vor 2,5 Jahren erworben, jedoch bin ich darauf mit meiner Familie zurück in meinem Heimatland Bulgarien gezogen. Während ich in Deutschland Schüler war, habe ich bis zur 9. Klasse(abgeschlossen) ein Gymnasium besucht und mich später in Bulgarien für ein Fremdsprachengymnasium mit Schwerpunkt Deutsch C1 entschieden.
Da ich mich bei Ihnen mit einem ausländischen Abschluss bewerben werde, ist meine Frage, ob ich trotz der deutschen Staatsangehörigkeit und den fast achtjährigen Aufenthalt in Deutschland, ein Sprachzertifikat wie TestDaF brauche, um auf der Uni zugelassen zu werden bzw. zu studieren? Falls eine Deutschprüfung nötig ist, kann ich dann, aufgrund der Pandemie, den digitalen TestDaF machen oder muss ich unbedingt den papierbasierten ablegen?
Ich danke Ihnen im Voraus und hoffe, dass Sie mir dabei weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Teodor Stefanov