Liebe Diana G.,
wenn für einen Bachelorstudiengang besonderer Zugangsvoraussetzungen in Bezug auf Sprachkenntnisse gelten, dann sind diese auf unserer Webseite veröffentlicht und die zulässigen Formen des Nachweises sind dort benannt.
Ich würde Sie daher bitten, sich
den entsprechenden Absatz auf unserer Webseite durchzulesen und zu prüfen, ob Sie einen der möglichen Nachweise erbringen können.
Falls Sie nach dem Lesen dieser Informationen noch weitere Fragen haben sollten, lassen Sie es mich wissen.
Liebe Grüße
Thomas Walter