Liebe Mina,
es ist wichtig zu verstehen, dass an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten für die Zulassungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind. Daher unterscheiden sich die Anforderungen, die notwendigen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsprozess, je nach Masterstudiengang für den Sie sich bewerben.
Die spezifischen Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und Bewerbungsschritte finden Sie in den Bewerbungsinformationen der einzelnen Masterstudiengänge:
https://www.uni-hamburg.de/liste-master.
M.A. Human Resource Management/Personalpolitik:
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studiengaenge/HRM.pdf.
In den Bewerbungsinformationen werden die folgenden Zugangsvoraussetzungen in Bezug auf den ersten Hochschulabschluss genannt:
Zugangsvoraussetzungen - Hochschulabschluss
Für den konsekutiven Masterstudiengang Human Resource Management –Personalpolitik bestehen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
a) ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Sozialökonomie oder ein gleichwertiger Abschluss an einer Hochschule in einem sozial-, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiengang. In Ausnahmefällen können auch Absolventinnen bzw. Absolventen anderer wissenschaftlicher Studiengänge zugelassen werden.
b) Des Weiteren sind interdisziplinäre Grundkenntnisse nachzuweisen durch den erfolgreichen Abschluss von Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 25Leistungspunkten in den Bereichen
• Personal (mindestens fünf Leistungspunkte)
• Arbeitsrecht (mindestens fünf Leistungspunkte)
• Methoden empirischer Sozialforschung/Statistik (mindestens fünf Leistungspunkte).
Maximal fünf der 25 Leistungspunkte in einem der Bereiche können bis zum Ende des ersten Semesters nachgereicht werden. Die Leistungspunkte der Bachelor-Abschlussarbeit werden ebenfalls berücksichtigt, wenn die Abschlussarbeit in einem Personal-Thema verfasst wurde.
Sie sollten aber bedenken, dass sich die Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge ändern können und dass es bei einer Dauer von mehr als 3 Jahren bis zur eigentlichen Bewerbung für einen Masterstudiengang unumgänglich ist, sich vor der Bewerbung erneut bezüglich der Zugangsvoraussetzungen zu informieren.
2) Wenn Sie nach dem Lesen der oben verlinkten bzw. zitierten Bewerbungsinformationen für diesen Masterstudiengang noch weitere Fragen haben, dann würde ich Ihnen raten, sich direkt an den zuständigen Fachbereich bzw. die für diesen Studiengang zuständigen Personen am Fachbereich zu wenden:
https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... a-hrm.html.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Walter