Zusatzstudium für praxisorientierten Abschluss

Antworten
Hinnerk
Beiträge: 1
Registriert: Di 8. Jun 2021, 12:26

Bearbeitet Zusatzstudium für praxisorientierten Abschluss

Beitrag von Hinnerk »

Hallo,

ich habe 2007 einen Magisterabschluss in Erziehungswissenschaft mit den Nebenfächern Philosophie und Deutsche Sprache gemacht. Dieser ermöglicht es leider nicht, in der Praxis als Pädagoge zu arbeiten.

Gibt es Möglichkeiten, ein Zusatzstudium zu absolvieren, sodass ich ein Abschluss erlangen kann, der es mir ermöglicht, als Pädagoge zu arbeiten (vergleichbar mit damals Diplom)?

Viele Grüße
Hinnerk
Benutzeravatar
Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Zusatzstudium für praxisorientierten Abschluss

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Hinnerk,

es fällt mir schwer Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zu geben. Letztendlich ist es doch entscheidend, ob Sie ein potenzieller Arbeitgeber mit Ihrem Studienabschluss als Pädagoge einstellt. Demnach sollten Sie sich erkundigen, welche Anforderung ein potenzieller Arbeitgeber an Sie stellt.

Danach können Sie schauen, ob die Universität Hamburg ein Studium anbietet, das Ihre bisherigen Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt. Das sind die Studiengänge, die wir im Bereich Erziehungswissenschaft anbieten: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 101,120,61 - ein (Ergänzungs-)Studium in allgemeiner Pädagogik bieten wir nicht an.

Sollten Sie sich für ein Zweitstudium (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html) entscheiden, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie ggf. die Möglichkeit haben, sich Studienleistungen, die Sie im Erststudium erbracht haben, anrechnen zu lassen.

Die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen wird an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen. Sie können beim Studienbüro Erziehungswissenschaft um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen bitten: http://www.ew.uni-hamburg.de/de/studium ... buero.html Die Leistungsanerkennungen kann allerdings erst verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind.

Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten