Liebe Akash Sharma,
1) Für die Bewerbung im Rahmen des
Zentralen Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie ist ausschließlich die Stiftung für Hochschulzulassung zuständig, sofern es deutsche Bewerber*innen bzw. deutschen Bewerber*innen gleichgestellte Bewerber*innen betrifft.
Sie haben zwar keine genaueren Information zu Ihrer Staatsbürgerschaft angegeben, aber Sie sind, auch wenn Sie nicht über eine deutsche Staatsbürgerschaft verfügen,
deutschen Bewerber*innen in jedem Fall gleichgestellt, da Sie durch den erfolgreichen
Abschluss eines Studiums über eine deutsche Allgemeine Hochschulreife verfügen.
Sie bewerben sich also in jedem Fall nur über
www.hochschulstart.de und die zugehörigen Onlineportale. Bei allen Fragen zum Bewerbungsverfahren wäre folglich auch die
Stiftung für Hochschulzulassung für Sie zuständig:
https://hochschulstart.de/unterstuetzun ... bersupport.
2) Sie sollten zusätzlich bedenken, dass Sie nach einem Studienabschluss formal als Zweitstudiumsbewerberin gelten. Es sind daher ein paar Besonderheiten im Bewerbungsprozess zu berücksichtigen:
https://hochschulstart.de/epaper/hilfe2 ... .html#p=19.
Liebe Grüße
Thomas Walter