- eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule über 300 Unterrichtsstunden,
die Vorlage von Zeugnissen über eine 300 Unterrichtsstunden entsprechende Anzahl von Schuljahren (300 Unterrichtsstunden entsprechen 5 Schuljahren),
- ein Zertifikat DELE Nivel Inicial / B1 (Instituto Cervantes) oder
ein Zertifikat SIELE GLOBAL: Nivel B1.
- Wurde Spanisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so reicht als Nachweis eine einfache Zeugniskopie.
- Bildungsabschlüsse aus spanischsprachigen Ländern gelten ebenfalls als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg