Guten Tag,
ich würde gerne wissen ob Arbeitszeiten mit einer Anstellung als Trainee auch zu den benötigten 3 Jahren Berufserfahrung für das Studieren ohne Abitur dazu zählen?
Gruß Janik
Zuletzt geändert von JanikSchumann am Sa 4. Sep 2021, 09:13, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Frau Schelling,
ich bin mir nicht ganz sicher was Sie mit "regulären Arbeitsverhältnissen" meinen. Sind damit alle Arbeitsverhältnisse außer Ausbildungen gemeint? Außerdem hätte ich noch eine weitere Frage. Vor meinem Beginn als Trainee habe ich bei demselben Betrieb bereits ein Praktikum absolviert um die Zeit bis zum offiziellen Beginn zu überbrücken. Diese Praktikums-Zeit zählt aber nicht dazu, oder?
Praktika zählen ebenfalls nicht dazu. Gleiches gilt für Minijobs. Mit "regulären Arbeitsverhältnissen" sind daher grundsätzlich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten gemeint.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg