Liebe Stephanie Werner,
1) Sie müssten sich mit dieser Frage bitte an die für den Quereinstieg zuständige
Behörde für Schule und Berufsbildung wenden:
https://www.hamburg.de/bsb/vorbereitungsdienst. Da die Schulbehörde entscheidet, mit welchen Abschlüssen ein Quereinstieg möglich ist, müssten Sie bitte auch dort nachfragen.
2) Ich kann Ihnen lediglich Informationen zu unseren regulären
Lehramtsstudiengängen geben.
a) Ein Studium eines Mater-Lehramtsstudiengangs an der Universität Hamburg wäre für Sie nicht möglich, da dies immer den Abschluss eines passenden Bachelor-Lehramtsstudiengangs voraussetzt. Sie finden eine detaillierte Erläuterung der Zugangsvoraussetzungen für unsere Master-Lehramtsstudiengänge auf folgender Webseite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.
b) Sie müssten also zunächst einen entsprechenden Bachelor-Lehramtsstudiengang studieren. Es wäre dabei prinzipiell möglich, Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium auch für dieses neuen Lehramtsstudium anzuerkennen (siehe 3).
3) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiengangs anschauen. Die Links zu den Studienplänen finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html.
Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Thomas Walter