Wiedereinschreibung

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maiatsanava
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Bearbeitet Wiedereinschreibung

Beitrag von maiatsanava »

Ist die Wiedereinschreibung an der Universität Hamburg nur in der Zeit von zwei Semester möglich nachdem man exmatrikuliert wurde?
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Wiedereinschreibung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r maiatsanava,

"Ist die Wiedereinschreibung an der Universität Hamburg nur in der Zeit von zwei Semester möglich nachdem man exmatrikuliert wurde?"

Nein.
Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigem Grund unterbrechen müssen, können Sie eine Wiedereinschreibung in den Studiengang bis spätestens zum zweiten Semester beantragen, das auf den Wegfall des Grundes folgt.
(https://www.uni-hamburg.de/wiedereinschreibung)
Man hat also zwei Semester Zeit, die Wiedereinschreibung zu beantragen, nachdem der Grund weggefallen ist, z.B. nachdem die Krankheit überwunden ist. Es gibt also grundsätzlich keine maximale Dauer zwischen Exmatrikulation und Wiedereinschreibung.

Bei bestimmten Gründe ergibt sich aber in gewisser Weise ein Maximum. Zum Beispiel der Grund Kindererziehung; genauer "Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bis zur Dauer von drei Jahren", kann natürlich nur drei Jahre pro Kind bestehen. Spätestens zum zweiten Semester nach den drei Jahren, also insgesamt ca. 4 Jahren nach der Exmatrikulation, müsste dann der Antrag auf Wiedereinschreibung gestellt werden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
maiatsanava
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Re: Wiedereinschreibung

Beitrag von maiatsanava »

Lieber Thomas,

bekommt man die Antwort per E-mail oder per Post, wenn man den Antrag auf die Wiedereinschreibung online stellt? https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

mit freundlichen Grüßen
Maia Tsanava
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Wiedereinschreibung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Maia Tsanava,

da Sie dieselbe Frage auch über das Campus-Center Kontaktformular gestellt haben und diese derzeit von meinen Kolleg*innen bearbeitet wird, möchte ich Sie bitten, die Antwort auf diese Anfrage abzuwarten. Vielen Dank. Sie werden zeitnah eine Antwort erhalten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
maiatsanava
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Re: Wiedereinschreibung

Beitrag von maiatsanava »

Lieber Thomas,

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags auf Wiedereinschreibung? Bekommt man eine E-Mail, wenn die Wiedereinschreibung n i c h t genehmigt wurde?

mit freundlichen Grüßen
Maia Tsanava
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Wiedereinschreibung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Maia Tsanava,

Sie haben auch diese Frage auch schon mehrfach über das Kontaktformular des Campus-Centers gesendet und die Anfragen wurden von meinen Kolleg*innen bereits zwei Mal per E-Mail beantwortet.

Ich würde Sie bitten, Ihr E-Mail-Postfach zu prüfen, da es hier eventuell ein Problem auf Ihrer Seite gibt. Falls Sie keine E-Mails von uns im Monat April erhalten haben, würde ich Sie bitten, hier im Forum nochmals zu schreiben. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
maiatsanava
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Re: Wiedereinschreibung

Beitrag von maiatsanava »

Lieber Thomas,

ich wollte nur wissen, ob ich die negative Antwort (falls die Wiedereinschreibung nicht genehmigt wird) per E-Mail erhalte und außerdem wollte ich wissen, wie lange die Bearbeitung des Antrags auf Wiedereinschreibung dauert. Ich habe k e i n e Antwort in Bezug auf diese zwei Fragen erhalten. Können Sie mir die Antwort auf diese zwei Fragen geben? Ich sende Ihnen die Antwort von Ihrer Kollegin Sandra Hoffman:

Hallo Maia Tsanava,
sobald Ihr Antrag auf Wiedereinschreibung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Zugangsdaten - das ist dann quasi die Bestätigung, dass Ihre Wiedereinschreibung genehmigt wurde. Eine gesonderte E-Mail erhalten Sie nicht.
Herzlichst
Sandra Hoffmann

mit freundlichen Grüßen
Maia Tsanava
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Wiedereinschreibung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Maia Tsanava,

1) "ob ich die negative Antwort (falls die Wiedereinschreibung nicht genehmigt wird) per E-Mail erhalte"

Ja.

2) "wie lange die Bearbeitung des Antrags auf Wiedereinschreibung dauert."

Das hängt davon ab, welche anderen Prozesse gerade parallel bei uns in der Sachbearbeitung laufen. In der Regel sollte die Bearbeitung aber nicht länger als ein paar Wochen dauern. Sie werden also zeitnahe eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag auf Wiedereinschreibung erhalten.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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