Liebe*r maiatsanava,
"Ist die Wiedereinschreibung an der Universität Hamburg nur in der Zeit von zwei Semester möglich nachdem man exmatrikuliert wurde?"
Nein.
Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigem Grund unterbrechen müssen, können Sie eine Wiedereinschreibung in den Studiengang bis spätestens zum zweiten Semester beantragen,
das auf den Wegfall des Grundes folgt.
(https://www.uni-hamburg.de/wiedereinschreibung)
Man hat also zwei Semester Zeit, die Wiedereinschreibung zu beantragen,
nachdem der Grund weggefallen ist, z.B. nachdem die Krankheit überwunden ist. Es gibt also grundsätzlich keine maximale Dauer zwischen Exmatrikulation und Wiedereinschreibung.
Bei bestimmten Gründe ergibt sich aber in gewisser Weise ein Maximum. Zum Beispiel der Grund Kindererziehung; genauer "
Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bis zur Dauer von drei Jahren", kann natürlich nur drei Jahre pro Kind bestehen. Spätestens zum zweiten Semester nach den drei Jahren, also insgesamt ca. 4 Jahren nach der Exmatrikulation, müsste dann der Antrag auf Wiedereinschreibung gestellt werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter