Hallo Zoe,
für welche Fachrichtung möchten Sie sich bewerben?
Die Zulassung zum Lehramt an berufsbildenden Schulen setzt i.d.R. den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Prüfungszeugnis der Handels- bzw. Handwerkskammer o. ä.) in der gewählten Beruflichen Fachrichtung voraus.
Ausnahme: Für die Beruflichen Fachrichtungen Metalltechnik, Medientechnik, Bautechnik, Holztechnik und Elektrotechnik-Informationstechnik, ist es auch möglich, sich ohne abgeschlossene Ausbildung zu bewerben. In diesem Fall muss innerhalb des Studiums ein betriebliches Praktikum absolviert und eingebracht werden.
Für alle anderen Fachrichtungen gilt: Als Berufsausbildung gilt der Abschluss im dualen System (Betrieb und Schule). Berufsabschlüsse auf der Basis von Berufsfachschulen werden nicht ohne Weiteres anerkannt. Ersatzweise kann die erforderliche betriebliche Praxis auch durch ein mindestens zwölfmonatiges Betriebspraktikum nachgewiesen werden, was allerdings die Anerkennung dieses Praktikums für die angestrebte berufliche Fachrichtung voraussetzt. Wenn der inhaltliche Zusammenhang zwischen der angestrebten beruflichen Fachrichtung und der abgeschlossenen Ausbildung auf den ersten Blick nicht einschlägig ist, ist in Zweifelsfällen ebenfalls eine Anerkennung erforderlich. Der Antrag auf Anerkennung muss bis zum 1. Juni beim ZPLA eingereicht werden. siehe unter
https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html
Mit besten Grüßen,
BK