Hallo Frage1234,
haben Sie die Bewerbungsinformationen für den Studiengang Internationale Kriminologie M.A gelesen? Holen Sie das gerne nach:
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf
Sie finden auf Seite 6 den nachfolgenden Hinweis zu Auswahlkriterien:
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren Plätze im
Masterstudiengang, ist eine Auswahl erforderlich:
Die Auswahl wird von einer Auswahlkommission getroffen, die anhand der folgenden Kriterien
und den folgenden Gewichtungen eine Rangliste für die Zulassung erstellt:
1. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (40%)
2. Schriftliche Begründung der Studienwahl anhand eines vorgegebenen Leitfadens im Umfang
von maximal zwei Seiten.
a) Begründung des Interesses am Masterstudiengang Internationale Kriminologie (40%),
b) Darstellung der nicht-muttersprachlichen, insbesondere englischer Sprachkompetenzen sowie
einschlägiger Auslandserfahrungen (20%).
Dabei werden die Kriterien nach der Notenskala der Prüfungsordnung bewertet. Die Kriterien 1.
und 2.a) werden mit je 40%, Kriterium 2.b) mit 20 % gewichtet. Daraus wird eine Gesamtnote
gebildet.
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann