Guten Abend sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin jetzt im 5. Semester der Rechtswissenschaften und musste im WS 2021/22 ein Urlaubssemester einlegen (wegen Krankheit). Ich habe aber nun im Verlaufe des 5. Semesters gemerkt, dass ich eine längere Auszeit nehmen möchte. Mir ist bewusst, dass es möglich ist, sich nach dem "Abbruch" wieder zum Hauptstudium einzuschreiben, solange eine bestandene Zwischenprüfung vorliegt (was bei mir der Fall ist). Ist dies aber auch nach Jahren möglich? Kann man sich in einer anderen Stadt für's Hauptstudium bewerben? ich weiß nicht, ob ich in Hamburg bleiben werde. Außerdem frage ich mich, ob es überhaupt möglich ist, da ich bereits im 5. Semester bin. Ich habe aber aufgrund meiner Krankheit noch keine Prüfungen im Hauptstudium absolviert.
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen und bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine