Liebe Marie,
Die Antworten, die ich im folgenden geben werde, beziehen sich, was die Fragen der Möglichkeiten der Einstellung in den Schuldienst angeht, ausschließlich auf Hamburg. Die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern sind hier unterschiedlich, da das Bildungswesen größtenteils Ländersache ist, daher lassen sich hier keine Auskünfte geben, die bundesweit gültig sind. Sollten Sie Informationen zu den Regelungen in anderen Bundesländern benötigen, müssen Sie sich an die jeweiligen Kultusministerien wenden:
http://www.bildungsserver.de/Kultusministerien-580.html
Die Möglichkeit, ohne ein Lehramtsstudium ein Referendariat zu absolvieren und regulär in den Schuldienst eingestellt zu werden, gibt es für das Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I derzeit nicht. Derartige Möglichkeiten bestehen auch - unabhängig vom Schultyp - immer nur dann, wenn es einen Mangel an Lehrer/innen für bestimmte Schulfächer gibt. Dies ist in der Regel nur für das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an Beruflichen Schulen der Fall. Informationen zu aktuellen Möglichkeiten des Quereinstiegs ins Referendariat stellt die Behörde für Schule und Berufsbildung hier zur Verfügung:
http://www.hamburg.de/bsb/vorbereitungsdienst/ Mit Ihren Fächern dürfte diese Möglichkeit allerdings nahezu mit Sicherheit ausgeschlossen sein, da Skandinavistik gar kein Schulfach darstellt und Wirtschaft in Hamburg mit Ausnahme der Beruflichen Schulen auch nur sehr eingeschränkt als Schulfach auftaucht. Sollten Sie zu diesen Möglichkeiten weitere Fragen haben, müssen Sie sich direkt an die Behörde für Schule und Berufsbildung wenden.
Nun zu Ihren Fragen zum Lehramtsstudium an der Uni Hamburg:
Die Uni Hamburg bietet kein reines Lehramt an Grundschulen an. Was angeboten wird, ist der Studiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I, in dem Sie die Lehrqualifikation für die Grundschule sowie für weiterführende Schulen bis zur Klassenstufe 10 erwerben. Genauere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie hier:
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... darstufe-i
Leistungen aus einem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Hier sehe ich allerdings mit Ihren Fächern ein ähnliches Problem wie in Bezug auf den Quereinstieg, da im Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I weder Skandinavistik noch Wirtschaft ein Unterrichtsfach darstellen und sich vermutlich auch aus diesen Fächern wenig bis gar nichts für Erziehungswissenschaft anrechnen lassen wird. Die Anrechnungsmöglichkeiten werden daher vermutlich sehr gering sein. Daher sollten Sie damit rechnen, dass Sie das Studium nahezu vollständig absolvieren müssen.
An der Uni Hamburg gibt es keine gesonderten Bewerbungsfristen für Zweitstudienbewerber/innen - Sie bewerben sich regulär in der Bewerbungsfrist vom 01.06. - 15.07. Auch bezüglich der Bewerbungsmodalitäten gibt es bei einem Zweistudium in den Lehramtsstudiengängen nicht Besonderes zu beachten, sie gelten ungeachtet Ihres bereits absolvierten Studiums als reguläre Bewerberin.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling