Hallo th108,
ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern stellt eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung dar.
Wenn das auf Ihr Studium in Audiovisuellen Medien zutrifft, können Sie sich für einen anderen Bachelorstudiengang an der Uni Hamburg bewerben.
Bei der Auswahl für Masterstudiengänge zählt in erster Linie das Bachelorstudium. In manchen Studiengängen ist die Hochschulzugangsberechtigung ein nachrangiges Kriterium.
Bei den Lehramtsmastern erfolgt die Auswahl nur über die Noten aus dem Bachelorstudium. Es wird allerdings ein Lehramtsstudium im Bachelor vorausgesetzt. Ein Quereinstieg ist nicht möglich.
Sie finden die Voraussetzungen für die Lehramtsmaster sowie ausführliche Informationen zur Bewerbung unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html sowie unter
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rgang.html
Freundliche Grüße
Antje Schulzki