Hallo Leo,
Sie haben sich für einen Bachelorstudiengang über das Dialogorientierte ServiceVerfahren beworben.
Nachdem Sie das Zulassungsangebot auf hochschulstart angenommen haben, erhalten Sie über STiNE einen Zulassungsbescheid einschließlich des Immatrikulationsantrags. Im Zulassungsbescheid steht auch das Ende Ihrer Annahmefrist. Bis zum Ende der Annahmefrist müssen Ihre Immatrikulationsunterlagen beim Team Bewerbung und Zulassung vorliegen.
Welche Unterlagen das sind, finden Sie in der Checkliste aufgeführt:
https://www.uni-hamburg.de/einschreibung
Sollten Sie innerhalb der Annahmefrist keine amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses einreichen können, reichen Sie zumindest eine einfache Kopie ein. Die amtlich beglaubigte Kopie sollten Sie bis spätestens Mitte April nachreichen, damit Sie nahtlos an die vorläufigen Semesterunterlagen anschließend die endgültigen Semesterunterlagen erhalten.
Erst wenn alle Immatrikulationsunterlagen vollständig sind und der Semesterbeitrag überwiesen wurde, erhalten Sie die endgültigen Semesterunterlagen einschließlich der Immatrikulationsbescheinigung.
Weitere Informationen zum Ablauf nach dem Einreichen der Immatrikulationsunterlagen finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/ae
Freundliche Grüße
Antje Schulzki