Liebe Hilke,
leider hatte das Forum gestern und heute im Laufe des Tages eine technische Störung, sodass ich Ihnen erst jetzt antworten kann.
Sie finden die NC-Werte und Wartezeiten für den Bachelorstudiengang Gebärdensprachdolmetschen unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.
Wenn Sie über eine Fortbildungsprüfung verfügen, finden Sie Informationen zur Bewerbung unter:
https://www.uni-hamburg.de/meister. Auf der Seite finden Sie eine Liste der bereits anerkannten Fortbildungsprüfungen. Falls Ihre Fortbildungsprüfung nicht in der Liste ist, wird die Fortbildungsprüfung im Rahmen der Bewerbung geprüft.
Mögliche Erfahrungen in Dolmetschen und der Gebärdensprache verbessern nicht Ihre Bewerbungschance und es gibt auch keine Sonderanträge diesbezüglich.
Da Sie nach Ihren Angaben bereits über 8 Wartesemester verfügen, hier noch die Informationen zur Wartezeit: Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester. Das bedeutet, dass wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung über die Fortbildungsprüfung erworben haben, auch erst ab diesem Zeitpunkt die Wartezeit berechnet wird.
In den letzten Zulassungsverfahren lag die Wartezeit für den Studiengang konstant bei 10 Wartesemestern. Wenn Sie zur Bewerbung für das Wintersemester bereits über 9 Wartesemester verfügen, sollten Sie sich vielleicht dennoch bewerben. Zwar war der Wert der Wartezeit in den letzten Jahren konstant, aber da es sich um ein zukünftiges Verfahren handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Wartezeit etwas zu Ihren Gunsten entwickelt und hängt u.a. stets von der Anzahl der Bewerbungen für diesen Studiengang ab.
Sollten Sie warten bis Sie über 10 Wartesemester verfügen, sich dann bewerben und in dem Auswahlverfahren die Grenze wieder 10 Wartesemester sein, haben Sie eine Chance einen Studienplatz über die Wartezeit durch das Losverfahren bei maximaler Wartezeit zu erhalten.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch