Zulassungschance mit Meistertitel

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Hilke
Beiträge: 3
Registriert: Mi 20. Feb 2019, 12:34

Bearbeitet Zulassungschance mit Meistertitel

Beitrag von Hilke »

Hallo,
ich möchte gerne den BA Gebärdensprachdolmetscher machen.
Durch meinen Meistertitel habe ich eine Abschlussnote von 2,7 und ich habe 8 Wartesemester (N/W =2,0 / 10)
Der Studiengang bot vorher 18/19 Plätze und hatte eine Bewerberzahl von (im letzten Jahr) 151.
Somit stehen meine Chancen relativ schlecht, durch das normale Zulassungsverfahren einen Platz zu bekommen.
Ich betreue schon seit über einem Jahr eine gehörlose Familie, habe deshalb verschiedene Erfahrungen was das dolmetschen und die Gebärdenspache angeht. Und ich arbeite seit 2,5 Jahren mir hörgeschädigten Kindern zusammen.
Gibt es eine Möglichkeit durch meine Erfahrung in diesem Bereich trotzdem in den Studiengang zu gelangen (Sonderfälle/Sonderanträge aufgrund von Kenntnis der Sprache...).
Wird die Abschlussnote der Meisterprüfung wie der Abitursdurchschnitt gerechnet oder gibt es eine Sonderregelung bei Meistern wie bei einem Härtefall oder bei Nicht-EU-Bürgern?
Außerdem mache ich gerade eine Weiterbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin. Kann ich mich auch mit diesem Titel / Abschlussnote bewerben?

Danke an alle, die eine Antwort parat haben :?: :)
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Zulassungschance mit Meistertitel

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Hilke,

leider hatte das Forum gestern und heute im Laufe des Tages eine technische Störung, sodass ich Ihnen erst jetzt antworten kann.

Sie finden die NC-Werte und Wartezeiten für den Bachelorstudiengang Gebärdensprachdolmetschen unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.

Wenn Sie über eine Fortbildungsprüfung verfügen, finden Sie Informationen zur Bewerbung unter: https://www.uni-hamburg.de/meister. Auf der Seite finden Sie eine Liste der bereits anerkannten Fortbildungsprüfungen. Falls Ihre Fortbildungsprüfung nicht in der Liste ist, wird die Fortbildungsprüfung im Rahmen der Bewerbung geprüft.

Mögliche Erfahrungen in Dolmetschen und der Gebärdensprache verbessern nicht Ihre Bewerbungschance und es gibt auch keine Sonderanträge diesbezüglich.

Da Sie nach Ihren Angaben bereits über 8 Wartesemester verfügen, hier noch die Informationen zur Wartezeit: Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester. Das bedeutet, dass wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung über die Fortbildungsprüfung erworben haben, auch erst ab diesem Zeitpunkt die Wartezeit berechnet wird.

In den letzten Zulassungsverfahren lag die Wartezeit für den Studiengang konstant bei 10 Wartesemestern. Wenn Sie zur Bewerbung für das Wintersemester bereits über 9 Wartesemester verfügen, sollten Sie sich vielleicht dennoch bewerben. Zwar war der Wert der Wartezeit in den letzten Jahren konstant, aber da es sich um ein zukünftiges Verfahren handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Wartezeit etwas zu Ihren Gunsten entwickelt und hängt u.a. stets von der Anzahl der Bewerbungen für diesen Studiengang ab.

Sollten Sie warten bis Sie über 10 Wartesemester verfügen, sich dann bewerben und in dem Auswahlverfahren die Grenze wieder 10 Wartesemester sein, haben Sie eine Chance einen Studienplatz über die Wartezeit durch das Losverfahren bei maximaler Wartezeit zu erhalten.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Universität Hamburg
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Zulassungschance mit Meistertitel

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Hilke,

noch ein kleiner Nachtrag: Für beruflich qualifizierte Bewerber/innen zum Beispiel durch eine Fortbildungsprüfung, gibt es eine Vorabquote von 3%, d.h. 3% der Studienplätze werden an Bewerber/innen mit beruflicher Qualifikation vergeben. Von daher kann es für Sie eine gute Strategie sein sich trotzdem für den Studiengang zum Wintersemester zu bewerben, auch wenn Ihre Note der Fortbildungsprüfung über den NC-Werten der letzten Auswahlverfahren liegt und Sie noch nicht die nötige Wartezeit haben.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
Hilke
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Re: Zulassungschance mit Meistertitel

Beitrag von Hilke »

Lieber Michael,

vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!
Das bringt neue Hoffnung :)

Schöne Woche wünsche ich
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