wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen Sie spätestens zum Studienbeginn ein Deutschzertifikat auf dem Niveau C1 nachweisen.
Vielen Dank für Ihre Antwort! Noch eine Frage: Nach dem Bachelorabschluss beim Lehramt, für ein weiteres Studium im Masterstudiengang beim Lehramt soll ich zusätzlich ein C2-Sprachzertifikat vorliegen? Oder reicht ein C1-Zertifikat immer weiter?
nein, ein weiteres Sprachzertifikat muss bei der Zulassung zum Masterstudium nicht eingereicht werden. Zumal auch ein in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in deutscher Sprache als Sprachnachweis akzeptiert wird.
Mit besten Grüßen,
BK
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