Chancensteigerung Lehramtsstudium

Antworten
mz0802
Beiträge: 2
Registriert: Di 12. Mär 2019, 20:03

Bearbeitet Chancensteigerung Lehramtsstudium

Beitrag von mz0802 »

Moin!

Im Sommer 2018 habe ich mein Abitur mit einem NC von 1,6 in Hamburg abgelegt. Daraufhin habe ich mich für den Studiengang gymnasial Lehramt (Geographie [NC 1,4]/Deutsch [NC 1,5]) beworben und einen Ablehnungsbescheid bekommen. Stattdessen wurde ich an der HCU für den Studiengang Stadtplanung zugelassen und habe diesen auch begonnen (wodurch das Sammeln von Wartesemestern wegfällt). An anderen Universitäten in Deutschland (z.B. Kiel; NC frei bzw 3,0) hätte mein NC für meinen Wunschstudiengang vollkommen ausgereicht.
Nun bin ich aufgrund meiner familiären Situation (eine chronisch-kranke Schwester) sehr an Hamburg als Wohn- und Studienstandort gebunden, weshalb andere Städte -wie Kiel- für mich wegfielen. Hier stellt sich mir die Frage, wie und ob ich das (familäre Situation) bei meinem nächsten Bewerbungsanlauf nutzen kann, um mich erfolgreicher zu bewerben?

Zwei weitere Frage wären:
1. Gibt es neben den Wartesemestern andere Möglichkeiten seine Chancen zugelassen zu werden zu steigern?

2. Inwieweit könnten mir die 2Semester Stadtplanung im Fach Geographie angerechnet werden bzw. ist dies überhaupt möglich?

Vielen Dank für die Hilfe!
Benutzeravatar
Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Chancensteigerung Lehramtsstudium

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo mz0802,

zur Bewerbung können Bewerber_innen einen Härtefallantrag auf Ortsbindung auch aus familiären Gründen stellen, insbesondere wenn Angehörige gepflegt werden. Es ist in diesen Fällen allerdings nachzuweisen, dass eine tatsächliche Pflegebedürftigkeit vorliegt, die nur von der antragstellenden Person bedient werden kann. Eine gelegentliche Hilfe im Haushalt oder bei Erledigungen ist nicht ausreichend. Sie finden ausführliche Informationen dazu im Merkblatt zu Sonderanträgen.
Zudem würde es sich bei Ihnen um einen Studienfachwechsel handeln (s. Punkt 2.1.2 des Merkblatts). Es gelten dann verschärfte Regularien für die Antragsgenehmigung. Sie müssten nachweisen, dass es sich um neu aufgetretene Gründe handelt, die die Fortführung des vorherigen Studium unmöglich machen. Da Sie bereits in Hamburg studieren und Ihre Schwester wahrscheinlich bereits länger krank ist, erscheint mir eine solche Begründung eher schwierig.
Sonderanträge werden im Einzelfall geprüft. Eine pauschale Antwort ohne die geforderten Unterlagen ist nicht möglich.

Die Auswahl für die grundständigen Studiengänge an der Uni Hamburg erfolgt nach Leistung und Wartezeit. Es gibt Sonderquoten für Härtefälle, Spitzensportler und beruflich Qualifizierte. Andere Aspekte werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Sie können Ihre Chancen auf eine Zulassung daher nicht weiter beeinflussen. Sie können sich nur wieder neu bewerben und hoffen, dass es diesmal - eventuell im Nachrückverfahren - klappt.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Anrechnungen werden an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten