Hallo Carlotta,
für den Master Kriminologie bewerben Sie sich direkt beim zuständigen Institut. Auf deren Seite finden Sie auch Hinweise zum Vorgehen, wenn der erste (Fach-)Hochschulabschluss weniger als 240 ECTS bzw. acht Semestern Regelstudienzeit hat. "Es müssen dann weitere Nachweise zum Ausgleich der fehlenden ECTS nachgewiesen werden. Äquivalente können insbesondere sein:
- Weitere nachgewiesene Studienzeiten mit kriminologischen Bezügen im Umfang der fehlenden Leistungspunkte oder
- mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeld nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (im Zeitpunkt der Bewerbung, ohne praktische Ausbildungszeiten)."
Sie finden ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen unter
www.zfw.uni-hamburg.de/kriminologie
Ob Praktika zur Berufserfahrung zählen und welche Möglichkeiten Sie sonst habe, klären Sie am besten direkt mit dem Institut. Kontaktmöglichkeiten finden Sie ebenfalls auf der genannten Seite.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki