Liebe Lily,
alle Bewerber/innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse zur Immatrikulation mit einem Zertifikat nachweisen.
Die deutsche Staatsbürgerschaft allein gibt keinen Aufschluss über ausreichende Deutschkenntnisse, da die deutsche Staatsbürgerschaft nicht garantiert, dass Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind – auch mit einer deutschen Staatsbürgerschaft kann man mit einer anderen Sprache aufgewachsen sein und sein Leben in einem anderen Land verbracht haben.
Muttersprachlichkeit lässt sich im Bewerbungsverfahren nicht valide überprüfen, da die Universität Hamburg in einem Bewerbungsverfahren mit über 50.000 Bewerbungen keine Möglichkeit hat, Bewerber/innen zu einem fachlich fundierten Gespräch zur Überprüfung der Muttersprachlichkeit einzuladen.
Auch Ihr Schulbesuch in Deutschland bis zur 10. Klasse kann nicht als ausreichender Nachweis anerkannt werden, da sich Sprachkenntnisse über die Zeit verlieren können, sofern die Sprache eine lange Zeit nicht gesprochen wird.
Wenn Ihre Deutschkenntnisse sich auf muttersprachlichem Niveau bewegen, sollte es für Sie kein Problem darstellen, ein entsprechendes Zertifikat zu erwerben. Sie können bspw. die DSH-Prüfung nutzen, die an der Uni Hamburg für zugelassene Bewerber/innen kostenfrei
angeboten wird:
https://www.uni-hamburg.de/sprachenzent ... 3#4639643
Mit besten Grüßen,
BK