Hallo liebes Campus-Center-Team,
folgendes Szenario: Ich habe am 23.09.2022 die mündliche Prüfung zu meiner Masterarbeit (letzte Leistung, die noch fehlt).
- Wenn ich mein Masterzeugnis dann direkt im Anschluss noch im September beantrage und auch bereits bis Ende September ein vorläufiges Zeugnis erhalte (zwecks Bewerbung), ist es dann trotzdem möglich, mich zum WiSe 22/23 erneut zurückzumelden?
- Werde ich dann im Nachhinein zu dem Termin der mdl. Prüfung exmatrikuliert oder welcher Zeitpunkt ist ausschlaggebend für die Exmatrikulation?
- Falls ich rückwirkend zum Ende SoSe 22 exmatrikuliert werden sollte, kann ich trotzdem das Semesterticket für das WiSe nutzen, weil ich dieses dann ja bereits bezahlt und erhalten habe?
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
Katharina