Exmatrikulation Masterarbeit Kolloqium

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meibr
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Registriert: Mo 16. Sep 2019, 12:22

Bearbeitet Exmatrikulation Masterarbeit Kolloqium

Beitrag von meibr »

Hallo,

ich werde morgen meine Masterarbeit einreichen, das Kolloqium dazu findet voraussichtlich am 27.09. statt, wobei der Termin noch nicht bestätigt werden kann, da einer meiner Prüfer derzeit krank ist.

Nun das Problem, ich habe alle anderen Prüfungen bereits bestanden, sodass sollte das Kolloqium am 27.09. stattfinden, ich mein Studium noch im September, also im aktuellen Semester abschließen kann.
Wenn das Kolloqium allerdings nicht am 27.09. stattfindet weil der Prüfer noch krank ist, und somit erst im Oktober stattfinden kann, ist es trotzdem möglich mich zum 30.09.2019 zu exmatrikulieren? Oder muss ich für das Kolloqium noch eingeschrieben sein? Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es ja nicht die Möglichkeit sich rückwirkend zu exmatrikulieren, oder doch?
Ich möchte ungern den Semesterbeitrag zahlen, damit ich nur noch das Kolloqium mache und das Zeugnis geschrieben werden kann. Bzw. muss ich bis das Zeugnis ausgestellt ist eingeschrieben sein? und wie viel Zeit muss ich einplanen, für die Ausstellung des Zeugnisses?

Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulation Masterarbeit Kolloqium

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo meibr,

Ob Sie für das Kolloquium noch eingeschrieben sein müssen, müssen Sie bei der Koordination Ihres Masterstudiengang in Erfahrung bringen, da dies studiengangsspezifisch unterschiedlich geregelt ist. Wir empfehlen aber immer, so lange eingeschrieben zu bleiben, bis Sie die letzte Prüfungsleistung erbracht haben und wissen, dass Sie bestanden haben, da eine Wiederholung einer Prüfung mit großen Schwierigkeiten verbunden sein kann, wenn Sie nicht mehr eingeschrieben sind.

In Ihrer Konstellation würde ich empfehlen, dass Sie sich auf keinen Fall aktiv per Antrag exmatrikulieren, sondern sich einfach vorerst nicht zurückmelden. Sollte der Termin sich verschieben, können Sie diesen abwarten und sich in dem Fall, dass Sie nicht bestehen, verspätet zurückmelden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#11635293

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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