Hallo liebes Campus Center Team,
ich bin am Sonntag vor der Klausur (1. Semester) krank geworden und werde mir das morgen auch vom Arzt attestieren lassen. Ich habe auf der Seite der Uni Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaften) auch ein Formular gefunden ("Nachweis der Prüfungsunfähigkeit für Klausurentermine des Grundstudiums").
Allerdings weiß ich nicht, ob ich das Attest sowie das Formular trotz Krankheit zum Prüfungsamt an der Fakultät bringen muss. Denn auf dem Formular steht: "Nach Beendigung der Prüfungsleistung können Rücktrittsgründe nicht mehr geltend gemacht werden."
Oder kann ich es auch nach meinem Arztbesuch mit der Post an das Prüfungsamt schicken? Dann wäre die Klausur allerdings schon vorbei, wenn das Attest und das Formular zugeht.
Mit freundlichen Grüßen
L. Carow