3. Versuch nicht bestanden

DeryaOe
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Bearbeitet 3. Versuch nicht bestanden

Beitrag von DeryaOe »

Hallo,
ich studiere Italienisch im Hauptfach und Portugiesisch im Nebenfach und habe eben von meinem Dozenten die Nachricht bekommen, dass ich den Drittversuch in meinem Hauptfach Italienisch endgültig nicht bestanden habe.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Darf ich mein Nebenfach ins Hauptfach ,,umwandeln" und ein neues Nebenfach wählen? Wenn ja, bis wann dürfte ich es und was muss ich alles dafür tun? Könnte man die erreichte Punkte im Hauptfach auch anrechnen lassen? Ich weiß, dass die Bewerbungsfrist für das höhere Fachsemester schon abgelaufen ist. Würde es daher Sinn machen als Studienanfängerin im HF Portugiesisch und im NF Allgemeine Sprachwissenschaften zu bewerben, da die Frist bis zum 20.8 noch läuft? Nach der Bewerbung dürfte ich ja die erreichten Leistungen im NF ja auch anrechnen lassen, wenn ich das Fach als Hauptfach weiterstudieren dürfte.

Am besten wäre es natürlich, wenn ich die Möglichkeit bekomme eine mündliche Ergänzungsprüfung zu machen, damit die ganzen Studienleistungen im Hauptfach nicht umsonst waren.
Meine zweite Frage wäre, werde ich jetzt komplett aus der Uni exmatrikuliert oder werde ich noch mein Status als Studentin beibehalten auch wenn das Studium in erster Linie nur im Nebenfach läuft? Bekomme ich das Semesterticket, wenn ich Semesterbeitrag für WiSe 21 zahle? Und dürfte ich weiterhin als studentische Hilfskraft arbeiten?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.
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Campus-Center - Hauke Winkler
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Re: 3. Versuch nicht bestanden

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo DeryaOe!
  • Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, können Sie an der Uni Hamburg nur noch Studiengänge studieren, in denen die Inhalte der endgültig nicht bestandenen Prüfung nicht ebenfalls Inhalte von Prüfungen sind, die durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. (vgl. §44 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)) Ob die Inhalte der von Ihnen nicht bestandenen Prüfung gleich den Inhalten einer in einem Studiengang der Uni Hamburg verbindlich vorgeschriebenen Prüfung sind, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Somit ist es also z.B. nicht möglich, Ihnen eine Liste der Studiengänge zu nennen, die Sie an der Uni Hamburg nicht mehr studieren können.

    Was möglich ist, ist, zu prüfen, ob Sie einen bestimmten Studiengang der Uni Hamburg - z.B. Portugiesisch - noch studieren können oder nicht.

    Um dies zu prüfen, sind zusätzliche Informationen über die Inhalte der von Ihnen endgültig nicht bestandenen Prüfung erforderlich. Sollten Sie im Rahmen einer Bewerbung an der Uni Hamburg prüfen lassen wollen, ob die endgültig nicht bestandene Prüfung einer Zulassung für einen bestimmten Studiengang im Wege steht, können Sie sich unter Angabe Ihres Studienwunsches über das folgende Kontaktformular mit der Bitte um Prüfung an das Team Bewerbung und Zulassung wenden: http://www.uni-hamburg.de/studium Sie sollten dazu in jedem Fall genaue Informationen über die Inhalte der von Ihnen endgültig nicht bestandenen Prüfung mitteilen (z.B. in Form eines Transcript of Records, das den Titel der endgültig nicht bestandenen Prüfung ausweist und einer Beschreibung der Inhalte der Prüfung z.B. in Form einer Modulbeschreibung aus einem offiziellen Modulhandbuch).
  • Ein direktes "Umwandeln" ohne weitere Neubewerbung ist nicht möglich.
  • Angenommen, Sie können sich trotz der endgültig nicht bestandenen Prüfung in Ihrem momentanen Hauptfach Italienisch auf Portugiesisch bewerben, steht Ihnen der Weg ins erste Fachsemester offen. Sie können sich dann nach der Immatrikulation im Studienbüro bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen und somit Ihr Studium effektiv verkürzen.
  • Die von Ihnen vorgeschlagene Fächerklombination ist möglich.
  • Sofern sie sich nicht zum Wintersemester erneut bewerben, sind Sie nach einem endgültigen Nichtbestehen einer Modulprüfung keine Studierende der Universität Hamburg mehr.
Viele Grüße
Hauke Winkler
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DeryaOe
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Re: 3. Versuch nicht bestanden

Beitrag von DeryaOe »

Hallo,

ich werde den Unbedenklichkeitsschein für Portugiesisch bekommen, was mich sehr gefreut hat. So weit ich jetzt weiß, kann ich mich über Stine online für HF und NF bewerben, aber als ich Portugiesisch als HF wählen wollte stand da rechts daneben als Anmerkung "für Studienanfänger/innen die das Fach nicht studieren oder studiert haben". Das hat mich bisschen irritiert, da ich ja Portugiesisch als NF schon bis zum 3. Semester studiert habe. Kann ich mich trotzdem mit dem Unbedenklichkeitsschein darauf bewerben? Und müsste ich ein neuen Bewerberaccount anlegen oder einfach mit mein bisherigen login daten auf stine bewerben?

Meine zweite Frage wäre: Beginne ich dann z.b automatisch im 3. Semester mit den Kursen, wenn ich die Punkte anrechnen lasse?

Lg,
Derya
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Campus-Center - Hauke Winkler
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Re: 3. Versuch nicht bestanden

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Derya!

Herzlichen Glückwunsch! Zu Ihren Fragen...
  • Bitte lesen sie den Satz in der STiNE-Anmerkung zuende ;)
    Hauptfach - für Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Studium ab dem ersten Fachsemester aufnehmen möchten und den angestrebten Studiengang noch nicht studiert haben.
    Sie haben den Studiengang Portugiesisch noch nicht studiert - sondern Italienisch mit dem Nebenfach Portugiesisch.
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt aus, dass Sie noch keine für den neuen Studiengang möglicherweise relevanten Prüfungen endgültig nicht bestanden haben. Also kein Problem.
  • Bitte bewerben Sie sich mit Ihrem bestehenden StiNE-Account.
  • Sie beginnen im ersten Fachsemester, können sich aber nach der Immatrikulation bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen, um so Ihr Studium effektiv zu verkürzen.
Viele Grüße
Hauke Winkler
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DeryaOe
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Re: 3. Versuch nicht bestanden

Beitrag von DeryaOe »

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Ich habe mich am 19.8 über mein Stine-Account beworben. Die Ergebnisse kommen wahrscheinlich am 9. September.

Meine Frage wäre: Ich habe zwar den Unbedenklichkeitsschein, aber danach wurde gar nicht gefragt bei der Bewerbung, obwohl ich angegeben habe, dass ich eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden habe. Muss ich das denn erst nach der Einschreibung nachweisen?

Meine zweite Frage wäre, ob ich den Semesterbeitrag lieber erst nach den Ergebnissen zahlen sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Derya
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Re: 3. Versuch nicht bestanden

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Derya!

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie erst zur Immatrikulation nachweisen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Sie müssen beim Zeitpunkt für die Überweisung des Semesterbeitrags lediglich darauf achten, dass Sie die Semesterunterlagen für das Wintersemester rechtzeitig erhalten können - und natürlich müssen Sie die Rückmeldefrist, den 1.10.2020, einhalten. Es müsste also genügen, wenn Sie erst nach Veröffentlichung der Bescheide den Semesterbeitrag überweisen.

Viele Grüße
Hauke Winkler
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ndtien0811
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Re: 3. Versuch nicht bestanden

Beitrag von ndtien0811 »

Guten Tag,

da ich fast das gleiche Problem habe, würde ich mal herumfragen.

ich studiere Sinologie im Hauptfach (6. Semester) und Rechtswissenschaft (2. Semester) im Nebenfach. Vor einigen Tagen wurde mir mitgeteilt, dass ich alle 3 Prüfungsversuche bei einem Modul im HF verwirkt habe und somit mein Studium des IBO nicht fortsetzen darf.

Nun sind meine Fragen: Ist es möglich, dass ich mein Hauptfach trotz des höheren Semesters wechseln kann? Muss ich mich dann vom Anfang an bewerben? Soweit ich weiß, ist der Bewerbungsfrist zwar schon vorbei, aber ich habe gehört, es solle noch ein Bewerbungsverfahren im Oktober geben für Studiengänge, die noch Platz haben. Außerdem will ich auch fragen, ob ich mein NF zum HF temporär umwandeln könnte, damit ich meinen Studentenstatus behalten kann, weil ich mein Visum am Anfang Oktober verlängern lasse und ein Nachweis zum Studium als Unterlagen ist erforderlich.

Ich freue mich auf eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Duc Tien
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Re: 3. Versuch nicht bestanden

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Duc Tien!
  • Ein Wechsel des Hauptfachs setzt immer eine Bewerbung in den neuen Studiengang voraus. Sofern Sie Rechtswissenschaft studieren wollen, empfehle ich Ihnen, sich ins erste Fachsemester zu bewerben und sich nach der Immatrikulation Ihre bereits im Nebenfach erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen.
  • Die Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester ist seit dem 20.8.2020 abgelaufen. Somit können Sie sich nicht mehr in das reguläre Auswahlverfahren bewerben.
  • Es gibt aber für dieses Wintersemester noch zwei Verfahren, die Ihnen ermöglichen könnten, noch einen Studienplatz zu bekommen: Falls Sie daran teilnehmen wollen, rate ich Ihnen, die oben verlinkten Seiten regelmäßig zu kontrollieren, da bei beiden Verfahren unklar ist, ob sie überhaupt stattfinden werden und wenn ja welche Studiengänge in diesen Verfahren verfügbar sein werden.
Viele Grüße
Hauke Winkler
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DeryaOe
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Re: 3. Versuch nicht bestanden

Beitrag von DeryaOe »

Guten Abend,

ich habe den Zulassungsbescheid bekommen, aber da steht nur 'Bachelor of Arts Portugiesisch'. Ich hatte Allgemeine Sprachwissenschaften als NF gewählt. Müsste direkt darunter mein Nebenfach auch nicht stehen? Heißt das, dass mir alle 3 Prioritäten abgelehnt wurden und ich ein zulassungsfreies Nebenfach wählen muss?

Lg,
Derya
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Re: 3. Versuch nicht bestanden

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Derya!

Ich verstehe den Fall auch so, dass alle Ihre drei Prioritäten zur Nebenfachwahl abgelehnt wurden, da Sie den erforderlichen NC nicht erreicht haben. Bitte wählen Sie also bei der Immatrikulation über das entsprechende Formularfeld ein zulassungsfreies Nebenfach.

Viele Grüße
Hauke Winkler
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