Anerkennung von Prüfungen

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TorKra90
Beiträge: 1
Registriert: Di 15. Dez 2015, 10:40

Bearbeitet Anerkennung von Prüfungen

Beitrag von TorKra90 »

Ich war im Wintersemester 14/15 vorläufig für den Masterstudiengang immatrikuliert - bin jedoch aufgrund nicht rechtzeitig erbrachter Leistungen im Bachelor wieder exmatrikuliert worden. Zu diesem Semester habe ich mich erneut für den Masterstudiengang eingeschrieben. Meine Frage ist nun, ob bereits erbrachte Leistungen im Master 14/15 bei der Wiedereinschreibung anerkannt werden?
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Anerkennung von Prüfungen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo TorKra90,

Über Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden die Fachbereiche. Daher müssen Sie sich mit dieser Frage an das für Ihren Studiengang zuständige Studienbüro wenden. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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