Ich war im Wintersemester 14/15 vorläufig für den Masterstudiengang immatrikuliert - bin jedoch aufgrund nicht rechtzeitig erbrachter Leistungen im Bachelor wieder exmatrikuliert worden. Zu diesem Semester habe ich mich erneut für den Masterstudiengang eingeschrieben. Meine Frage ist nun, ob bereits erbrachte Leistungen im Master 14/15 bei der Wiedereinschreibung anerkannt werden?
Über Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden die Fachbereiche. Daher müssen Sie sich mit dieser Frage an das für Ihren Studiengang zuständige Studienbüro wenden. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg