Abgabefrist von Bachelorarbeiten

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Mia.K
Beiträge: 2
Registriert: Di 17. Mär 2020, 14:51

Bearbeitet Abgabefrist von Bachelorarbeiten

Beitrag von Mia.K »

Sehr geehrtes Uni Forum,

aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Abgabefrist für Abschlussarbeiten ja auf den 30.9. verschoben. Und später dann auch der Semesterbeginn auf Anfang November. Nun stellt sich mir die Frage, ob sich eventuell auch die Frist für die Abgabe von Bachelorarbeiten (angelehnt an den Semesterbeginn) auf Ende Oktober verschiebt. Da die momentane Situation es nicht erlaubt hat, die Prüfungsämter persönlich zu besuchen, kam die Arbeit erst verspätet dort an. So sind der Situation verschuldete Verzögerungen aufgetreten.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Mia Kirsch
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Abgabefrist von Bachelorarbeiten

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Mia Kirsch,

zunächst eine Korrektur:
Das Wintersemester 2020/21 wurde nicht verschoben. Dieses beginnt regulär am 01.10.2020. Lediglich der Beginn der Vorlesungszeit wurde auf den 02.11.2020 verschoben (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rmine.html).

Zu Ihrer Anfrage:

Ich nehme an, Sie beziehen sich auf die folgende Corona-bedingte Sonderregelung zur Einreichung des Nachweises des abgeschlossen ersten Studiums im ersten Mastersemester:
Was passiert, wenn Master-Studierende, die unter Vorbehalt zum WS 19/20 zugelassen worden sind, den erfolgreichen Abschluss ihres Bachelorstudiums bis zum 31.03.2020 aufgrund der aktuellen Krise nicht nachweisen konnten?

Studierende, die hiervon betroffen sind, erhalten automatisch eine Fristverlängerung um sechs Monate. Sie müssen hierzu keinen Antrag stellen und sie bleiben bei entsprechender Rückmeldung immatrikuliert. Die Frist für den Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses verlängert sich bis zum 30.9.2020.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... l#12878518)
Es handelt sich also nicht um eine Verschiebung der "Abgabefrist für Abschlussarbeiten", sondern um eine Verlängerung der Nachreichfrist für den Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses.

Bei Studierenden, die den für den Master qualifizierenden Abschluss an der Universität Hamburg gemacht haben, ist eine Einreichung eines Dokuments bei uns nicht erforderlich, da die Information über den erfolgreichen Abschluss in unserem internen System vom zuständigen Studienbüro eingetragen wird und somit der Nachweise über diesen Weg erfolgt. Allerdings muss auch in diesem Fall bis zum 30.09.2020 feststehen, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.

Sie müssten sich also mit Ihrem zuständigen Studienbüro in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob dies bezüglich Ihres Abschlusses der Fall sein wird.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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