Liebe Mia Kirsch,
zunächst eine Korrektur:
Das Wintersemester 2020/21 wurde nicht verschoben. Dieses beginnt regulär am 01.10.2020. Lediglich der Beginn der Vorlesungszeit wurde auf den 02.11.2020 verschoben (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rmine.html).
Zu Ihrer Anfrage:
Ich nehme an, Sie beziehen sich auf die folgende Corona-bedingte Sonderregelung zur Einreichung des Nachweises des abgeschlossen ersten Studiums im ersten Mastersemester:
Was passiert, wenn Master-Studierende, die unter Vorbehalt zum WS 19/20 zugelassen worden sind, den erfolgreichen Abschluss ihres Bachelorstudiums bis zum 31.03.2020 aufgrund der aktuellen Krise nicht nachweisen konnten?
Studierende, die hiervon betroffen sind, erhalten automatisch eine Fristverlängerung um sechs Monate. Sie müssen hierzu keinen Antrag stellen und sie bleiben bei entsprechender Rückmeldung immatrikuliert. Die Frist für den Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses verlängert sich bis zum 30.9.2020.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... l#12878518)
Es handelt sich also nicht um eine Verschiebung der "Abgabefrist für Abschlussarbeiten", sondern um eine Verlängerung der Nachreichfrist für den Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses.
Bei Studierenden, die den für den Master qualifizierenden Abschluss an der Universität Hamburg gemacht haben, ist eine Einreichung eines Dokuments bei uns nicht erforderlich, da die Information über den erfolgreichen Abschluss in unserem internen System vom zuständigen Studienbüro eingetragen wird und somit der Nachweise über diesen Weg erfolgt. Allerdings muss auch in diesem Fall bis zum 30.09.2020 feststehen, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.
Sie müssten sich also mit Ihrem zuständigen
Studienbüro in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob dies bezüglich Ihres Abschlusses der Fall sein wird.
Liebe Grüße
Thomas Walter