Liebes Service-Team,
ich warte derzeit auf meine Note der Bachelorarbeit und bin somit im Master (Berufsschullehramt) noch unter Vorbehalt eingeschrieben. Da ich kein gutes Gefühl habe, werde ich vermutlich die BA nochmal schreiben müssen. Dies würde vermutlich über den 31.03.21 hinausgehen. Kann ich dennoch meine angefangenen Leistungen im 1. Mastersemester zu Ende absolvieren und sie mir bei Neubewerbung bzw. Immatrikulation im WS 21/22 anrechnen lassen? Oder muss bei Nichtbestehen direkt aus den Kursen austreten?
Vielen Grüße