Immatrikulation für Magisterprüfung

V.H
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Bearbeitet Immatrikulation für Magisterprüfung

Beitrag von V.H »

Liebes Team,

ich habe Magister Geschichte studiert, in den Nebenfächern Philosophie und Politik, bin scheinfrei aber ohne Abschluss. Da ich bisher nicht die Gelegenheit hatte den Abschluss zu machen, möchte ich mich exmatrikulieren. Meine Frage: Ist es ggf. möglich mich irgendwann wieder zu immatrikulieren ins Magister um die Prüfungen noch abzulegen?

Viele Grüße,
Vanessa
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Immatrikulation für Magisterprüfung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Vanessa,

Wir klären Ihre Frage gerade, Sie erhalten hier Rückmeldung, wenn die Klärung erfolgt ist. Die Klärung erfolgt in jedem Fall vor dem 31.03., zahlen Sie den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2021 daher bitte vorerst nicht, falls eine Exmatrikulation möglich sein sollte.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Re: Immatrikulation für Magisterprüfung

Beitrag von V.H »

Liebe Birte Schelling,

ok, danke für die Rückmeldung.

Beste Grüße,
Vanessa
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Re: Immatrikulation für Magisterprüfung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Vanessa,

Eine Wiedereinschreibung nach Exmatrikulation ist nur unter besonderen Umständen möglich: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html Dies ist aber nur so lange möglich, wie die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs in Kraft bleibt, sobald diese aufgehoben wird, ist auch eine Wiedereinschreibung mit besonderen Gründen ausgeschlossen. Eine Aufhebung der Ordnung ist derzeit nicht konkret geplant, ist aber in Zukunft, da es sich um einen "alten" Studiengang handelt, durchaus möglich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Re: Immatrikulation für Magisterprüfung

Beitrag von V.H »

Liebe Birte Schelling,

vielen Dank für die Informationen.
Eine Wiedereinschreibung ist nach den Bestimmungen nach einer "sozialen Notlage" möglich.
Meine Frage:
Ich habe für das Studium aufgrund meines Alters kein Bafög beantragen können.
Den Abschluss konnte ich aus finanziellen Gründen bisher nicht machen. Welche Unterlagen benötige ich ggf. oder reicht der Nachweis nicht Bafögberechtigt gewesen zu sein?

Beste Grüße,
Vanessa
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Re: Immatrikulation für Magisterprüfung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Vanessa,

Ein Nachweis darüber, nicht BAföG-berechtigt gewesen zu sein, reicht in keinem Fall zum Nachweis einer sozialen Notlage aus. Was in jedem Fall ausreichen würde, wäre, wenn Sie mittels Kontoauszügen für jedes Semester, in dem Sie exmatrikuliert waren, nachweisen können, dass Sie den Semesterbeitrag nicht hätten bezahlen können, da Ihnen die notwendigen Mittel dafür fehlten. Das ist allerdings nur der Extremfall, auch andere Nachweise über Ihre finanzielle Situation können ausreichen. Hier gibt es allerdings keinen Standardfall, so dass ich Ihnen nicht vorab sagen kann, welche Nachweise Sie genau benötigen würden - wichtig ist, dass aus den Nachweisen hervorgeht, dass Sie während der Zeit der Exmatrikulation finanziell nicht in der Lage waren, den Semesterbeitrag aufzubringen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Re: Immatrikulation für Magisterprüfung

Beitrag von V.H »

Liebe Birte Schelling,

bei STINE/dem Antrag auf Exmatrikulation ist es nicht möglich als Grund die "soziale Notlage" anzugeben.
Was kann ich tun?

Besten Dank und viele Grüße,
Vanessa
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Re: Immatrikulation für Magisterprüfung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Vanessa,

Den Grund geben Sie nicht bereits bei der Exmatrikulation an - es reicht, wenn Sie dort "Unterbrechung des Studiums" angeben. Im Antrag auf Wiedereinschreibung müssen Sie dann die soziale Notlage angeben und belegen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Re: Immatrikulation für Magisterprüfung

Beitrag von V.H »

Liebe Birte Schelling,

das Problem ist, dass ich nur zwischen vorformulierten Sätzen wählen kann, die jeweils einen Grund der Unterbrechung angeben. Diese Gründe treffen bei mir nicht zu. Nur "Unterbrechung des Studiums" gibt es in dem Antrag nicht.

Beste Grüße,
Vanessa
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Re: Immatrikulation für Magisterprüfung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Vanessa,

Die Gründe, die dort aufgeführt sind, dienen lediglich statistischen Zwecken und sind uns vom Hochschulstatistikgesetz so vorgegeben. Sie können irgendeinen der Gründe auswählen - auf Ihre spätere Wiedereinschreibung hat es keinerlei Einfluss, welchen der Gründe Sie wählen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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